Gerne können Sie auch unsere Arbeit durch eine Spende unterstützen!
Der Förderverein ist förderungswürdig für anerkannte, gemeinnützige Zwecke:
- Förderung der Erziehung
- Volks- und Berufsbildung
- Studenten- und Schülerhilfe
Wir sind berechtigt, für Spenden, die uns zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlichen vorgeschriebenem Vordruck (§50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
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Vielen Dank für Ihre Spendenbereitschaft!