S a t z u n g
des Fördervereins der „Pankratiusschule Störmede“ e.V.
§ 1 – Name, Sitz und Geschäftsjahr –
Der Verein trägt den Namen „Förderverein der Pankratiusschule Störmede e.V.“.
Er hat seinen Sitz in Störmede und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Paderborn unter dem Zeichen VR 40798
eingetragen.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 – Ziele und Zweck des Vereins – / Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Ziele im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte
Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung und Volksbildung.
Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Unterstützung der Pankratiusschule in Störmede bei ihren
Erziehungsaufgaben in ideeller und vor allem materieller Weise verwirklicht. Der Verein unterstützt die Schule auf
gemeinnützigen Grundlagen bei regelmäßigen und einmaligen Schulprojekten und erfüllt den Satzungszweck darüber hinaus
durch die Pflege des Kontaktes seiner Mitglieder zu Schule, den Eltern der Schüler, derzeitigen und ehemaligen Schülerinnen
und Schülern, derzeitigen und ehemaligen Mitgliedern des Lehrerkollegiums, zum Schulträger sowie zu privaten und
öffentlichen Stellen.
Weiterhin wird der Satzungszweck dadurch verwirklicht, dass Veranstaltungen erzieherischer, musischer und sportlicher Art,
ebenso mit materielle Hilfe unterstützt werden, wie notwendige Einrichtungen und Gestaltung der Schule und ihrer
Ausstattung mit Lernmitteln, die nicht vom Träger oder einer anderen Stelle vollständig oder nur teilweise übernommen
werden. Ferner werden bedürftige Schüler und Schülerinnen finanziell unterstützt.
Der Verein verfolgt seine Ziele in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit der Schulpflegschaft der Pankratiusschule
Störmede.
§ 3 – Selbstlosigkeit des Vereins / Mittelverwendung –
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Körperschaft dürfen nur
für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der
Körperschaft.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden.
§ 4 – Mitgliedschaft –
Mitglied kann jede/jeder werden, die/der bereit ist, die satzungsmäßigen Zwecke zu fördern. Das sind insbesondere die Eltern
der Schülerinnen und Schüler, ehemalige Schülerinnen und Schüler der Pankratius Schule, deren Angehörige, derzeitige und
frühere Mitglieder des Lehrerkollegiums, sonstige Freunde und Förderer der Pankratius Schule sowie juristische Personen
(z.B. Vereine).
Die Mitgliedschaft ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen; über den Antrag entscheidet der Vorstand. Er wird nur aus
wichtigem Grund abgelehnt.
Die Mitgliedschaft erlischt:
1. durch Kündigung der Mitgliedsschaft zum Ende des Geschäftsjahres mit einmonatiger Kündigungsfrist
mittels schriftlicher Erklärung gegenüber dem Vorstand durch das Mitglied,
2. durch den Tod,
3. durch Kündigung seitens des Vereines wegen vereinsschädigendem Verhalten des Mitglieds oder wegen
Zahlungsrückstand von mindestens zwei Monatsbeiträgen nach zweimaliger vorheriger Mahnung.
§ 5 – Beiträge und Spenden –
Die Höhe der Beitragspflicht setzt jedes Mitglied nach eigenem Ermessen zu Beginn seiner Mitgliedschaft verbindlich fest.
Der Mindestbeitrag beträgt mtl. 1,00 € und wird jährlich fällig. Spenden, auch von Nichtmitgliedern, sind jederzeit
willkommen. Die Kasse des Vereins wird in jedem Jahr vor der ordentlichen Mitgliederversammlung von zwei gewählten
Kassenprüfern geprüft.
§ 6 – Organe des Vereins –
Die Organe des Vereins sind:
1. die Mitgliederversammlung
2. der Vorstand
§ 7 – Mitgliederversammlung –
Die Mitgliederversammlung umfaßt alle Vereinsmitglieder. Mitgliederversammlungen finden nach Bedarf statt. Sie müssen
stattfinden, wenn mindestens 10 Mitglieder unter Angabe des Zweckes und der Gründe die Einberufung schriftlich
verlangen.
Die Einladung zu einer Mitgliederversammlung erfolgt durch Aushang im Foyer der Pankratiusschule Störmede, sowie über
die Homepage des Vereins (http://www.foerderverein-pankratiusschule.de) und auf der Internetseite www.stoermede.de unter
Beifügung der Tagesordnung mit einer Frist von 14 Tagen. Patriot. Zusätzliche Anträge zur Tagesordnung können von jedem
Mitglied bis 1 Woche vor der Versammlung eingebracht werden. Sie sind an den Vorstandsvorsitzenden zu richten.
Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Sie beschließt über Anträge mit einfacher
Mehrheit, soweit nicht Satzungsänderungen oder die Auflösung des Vereins beschlossen werden sollen. Über die Beschlüsse
der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen und vom Schriftführer zu unterzeichnen.
Die Mitgliederversammlung als Jahreshauptversammlung findet einmal im Jahr innerhalb von 4 Monaten nach Beginn des
Schuljahres statt.
Der Jahreshauptversammlung obliegt insbesondere:
1. Entgegennahme der Jahresberichte des Vorstandes mit anschließender Aussprache
2. Wahl und Entlastung des Vorstandes
3. Wahl der Kassenprüfer/- innen
Abstimmungen und Wahlen erfolgen in der Regel durch Handzeichen, auf Antrag eines Mitgliedes muß bei Wahlen geheim
abgestimmt werden.
§ 8 – Vorstand – / Vertretung
Die Jahreshauptversammlung wählt für die Dauer von zwei Kalenderjahren den Vorstand; Wiederwahl ist zulässig.
Der Vorstand besteht aus:
1. dem/der Vorsitzenden,
2. dem/der zweiten Vorsitzenden,
3. dem/der Kassierer/-in,
4. dem/der Geschäftsführer/ -in
Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen. Über die Beschlüsse ist ein Protokoll aufzunehmen, das von dem
Vorstandsvorsitzenden unterzeichnet wird. Aufgaben des Vorstandes sind insbesondere:
1. Einberufung von Mitgliederversammlungen und der Jahreshauptversammlung,
2. Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung,
3. Entscheidung über die Verwendung der Mittel.
Bei Zuwendung an bedürftige Schüler/-innen ist die Mitwirkung des Schulleiters verbindlich. Der Vorstand arbeitet
ehrenamtlich. Der/die Vorsitzende darf nicht Mitglied des Lehrerkollegiums der Pankratiusschule in Störmede sein.
Die Vertretung des Vereins erfolgt grundsätzlich durch den Vorstandsvorsitzenden. Jedes weitere Vorstandsmitglied ist
ebenfalls einzelvertretungsberechtigt.
§ 9 – Satzungsänderung –
Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins können nur durch den Beschluss der Mitgliederversammlung, und zwar
mit 2/3 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden. Die Absicht der Satzungsänderung und
der Auflösung der Fördergemeinschaft muss in der einberufenen Mitgliederversammlung ausdrücklich als
Tagesordnungspunkt genannt werden.
§ 10 – Auflösung des Vereins –
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an
die Stadt Geseke zwecks Verwendung für gemeinnütziger Zwecke zu Gunsten der Pankratiusschule Störmede.
Inkrafttreten der Satzung zum: